ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Gassner Consulting e.u.

Bei allen in diesen Bedingungen verwendeten funktions- und personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Für sämtliche Rechtsgeschäfte im Bereich Dienstleistungen mit uns gelten die nachstehenden allgemei­nen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Der Kunde erkennt diese AGB an und erklärt sich mit ihnen einverstanden, sobald er eine Dienstleis­tung in Anspruch nimmt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Unternehmensberatung

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1     Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in (Unternehmensberater:in) – im Folgenden wird nur die Bezeichnung Auftragnehmer:in verwendet - gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3     Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden vom/von der Auftragnehmer:in ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4     Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

  1. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1     Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2     Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, die ihm/ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den/die Auftragnehmer:in selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.

2.3     Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der/die Auftragnehmer:in zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der/die Auftraggeber:in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der/die Auftragnehmer:in anbietet.

 

  1. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung

3.1     Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2     Der/die Auftraggeber:in wird den/die Auftragnehmer:in auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3     Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass dem/der Auftragnehmer:in auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm/ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des/der Beraters:in bekannt werden.

3.4     Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass seine/ihre Mitarbeiter:innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des/der Auftragnehmers:in von dieser informiert werden.

 

  1. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1     Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2     Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen des/der Auftragnehmers:in zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des/der Auftraggebers:in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

 

  1. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1     Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, über seine/ihre Arbeit, die seiner/ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der Auftraggeber:in Bericht zu erstatten.

5.2     Den Schlussbericht erhält der/die Auftraggeber:in in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3     Der/die Auftragnehmer:in ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er/sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

  1. Schutz des geistigen Eigentums

6.1     Die Urheberrechte an den vom/von der Auftragnehmer:in und seinen/ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim/bei der Auftragnehmer:in. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Auftragnehmers:in zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des/der Auftragnehmers:in – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2     Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt den/die Auftragnehmer:in zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

  1. Gewährleistung

7.1     Der/die Auftragnehmer:in ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner/ihrer Leistung zu beheben. Er/sie wird den/die Auftraggeber:in hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2     Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

  1. Haftung / Schadenersatz

8.1     Der/die Auftragnehmer:in haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom/von der Auftragnehmer:in beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2     Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3     Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des/der Auftragnehmers:in zurückzuführen ist.

8.4     Sofern der/die Auftragnehmer:in das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der/die Auftragnehmer:in diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

  1. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1     Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er/sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.

9.2     Weiters verpflichtet sich der/die Auftragnehmer:in, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm/ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3     Der/die Auftragnehmer:in ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. Er/sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4     Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5     Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, ihm/ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet dem/der Auftragnehmer:in Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

  1. Honorar

10.1   Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der/die Auftragnehmer:in ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den/die Auftragnehmer:in fällig.

10.2   Der/die Auftragnehmer:in wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3   Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des/der Auftragnehmers:in vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.

10.4   Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den/die Auftragnehmer:in, so behält der/die Auftragnehmer:in den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der/die Auftragnehmer:in bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5   Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der/die Auftragnehmer:in von seiner/ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

  1. Elektronische Rechnungslegung

11.1   Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den/die Auftragnehmer:in ausdrücklich einverstanden.

 

  1. Dauer des Vertrages

12.1   Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

12.2   Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
  • wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des/der Auftragnehmers:in weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des/der Auftragnehmers:in eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

 

  1. Schlussbestimmungen

13.1   Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2   Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3   Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmers:in. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des/der Auftragnehmers:in zuständig.

 

Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie empfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgende Mediationsklausel:

(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen

rechtliche Schritte eingeleitet.

(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater:innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

AGB Büroservice

1.   Allgemeines

Bei allen in diesen Bedingungen verwendeten funktions- und personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Für sämtliche Rechtsgeschäfte im Bereich Dienstleistungen mit uns gelten die nachstehenden allgemei­nen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Der Kunde erkennt diese AGB an und erklärt sich mit ihnen einverstanden, sobald er eine Dienstleis­tung in Anspruch nimmt.

 

2.  Abwehrklausel

Diese AGB sind ausschließlich maßgebend, sofern nicht mit dem Kunden anderslautende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

Anderslautende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wur­den. Werden mit dem Kunden von diesen Bedingungen abweichende Einzelvereinbarungen getroffen, wird dadurch die Geltung der nicht berührten Geschäftsbedingungen nicht betroffen.

 

3. Auftragserteilung

3.1. Die Aufträge können schriftlich per Post, Email oder telefonisch erfolgen.

3.2. Alle Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Jeder Auftrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit einer Bestätigung durch den Auftraggeber. Eine Auftragsbestätigung kann per Email oder per Post erfolgen.

3.3. Jeder Auftrag gilt als erledigt, sobald die zu erbringende Leistung erfüllt ist.

3.4. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes bzw. der Ausgangsunterlagen fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrags des Auftraggebers zu erbringenden Leistungen ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich; dies gilt insbesondere für den Inhalt der Briefe, Dokumente, Fernschreiben, Telefonate, Mitteilung oder Handlungen, die vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers bearbeitet werden oder die vom Auftragnehmer aufgrund des Vertrages mit dem Auftraggeber gefertigt, weitergeleitet oder unternommen werden.

 

4.  Lieferung

4.1. Hinsichtlich der Frist für Lieferung der geleisteten Arbeit sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärun­gen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenomme­nen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben.

4.2. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen im angegeben Umfang, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungs- und sonstigen vereinbarten Bedingungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

4.3. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist ausdrücklich als fix vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 4.2. erfüllt hat.

4.4. Macht der Auftraggeber vom Rücktritt Gebrauch, so hat er dem Auftragnehmer die bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.

4.5. Die Lieferung erfolgt entweder per Post, Boten oder Email. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

4.6. Die mit der Lieferung (Übermittlung) durch Post, Botendienst oder Email verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber. Bei Post- oder Botensendungen gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Kunden.

4.7. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrages beim Auftragnehmer. Dieser hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Weiters entfällt die Haftung gegenüber unaufgeforderter Zusendung von Unterlagen und dergleichen ohne vorherige Rücksprache und Anmeldung.

 

5. Höhere Gewalt

5.1. Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer, als auch den Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu erstatten.

5.2. Als höhere Gewalt ist insbesondere der Eintritt unvorhergesehener Hindernisse bzw. außergewöhnlicher Umstände (z.B. Betriebsunterbrechung, usw.) anzusehen, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

 

6. Haftungsausschluss, Gewährleistung, Schadenersatz

6.1. Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der geleisteten Arbeit sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.2. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.

6.3. Wenn der Auftragnehmer die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln bestehen weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.

6.4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.5. Für Schreibarbeiten von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen und für unleserliche Namen und Zahlen in jeglichen Dokumenten übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen, Eigenbezeichnungen etc. auf einem gesonderten Blatt in maschinenschriftlicher lateinischer Blockschrift vorzunehmen.

6.6. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Vorlage. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

6.7. Bei Übermittlung von Textverarbeitung mittels Datentransfer (wie Email usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten).

6.8. Für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen und jegliche Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, besteht keine Haftung.

6.9. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Tätigkeiten zur Durchführung der Buchhaltung bzw. dessen Aufbereitung, Vorbereitung und Erstellung von Saldenlisten und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, für Beratungstätigkeiten und andere zu erbringende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Buchhaltung bzw. Buchführung, die Angaben des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig anzunehmen. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

6.10. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung, alle für die Erfüllung und Ausführung des Dienstleistungs-, und/oder Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorzulegen und ihm von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Der Auftraggeber leistet Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von sämtlichen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

6.11. Ein Verzug, der auf der verspäteten Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen durch den Auftraggeber zurückgeht, ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten.

6.12. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.

 

7. Zahlung, Preise

7.1. Die Zahlung hat, sofern nicht anders vereinbart wurde, bei Übergabe der durchgeführten Arbeiten zu erfolgen oder sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug entweder mittels Banküberweisung. Etwaige Überweisungsgebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.

7.2. Der Auftragnehmer behält sich vor, Leistungen gegen Nachnahme oder einer 50%igen Vorauszahlung der vereinbarten Auftragssumme durchzuführen. Von Privatpersonen kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden.

7.3. Ist eine Abholung vereinbart und wird diese vom Auftraggeber nicht zeitgerecht erledigt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Auftragsunterlagen die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein. Die vereinbarten Grundpreise werden sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsbeträge, sowie vereinbarte Vorauszahlungen und Nebenkosten können bar oder per Überweisung an den Auftragnehmer gezahlt werden.

7.4. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Auftragnehmer verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann.

7.5. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen zurückzubehalten. Bei ganzem oder teilweisem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Dies gilt auch bei unverschuldetem Zahlungsverzug.
Sofern eine Mahnung unter Nachfristsetzung notwendig wird, erklärt sich der Mandant bereit, pro Mahnung einen Betrag von EUR 10,00 zu bezahlen.

7.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde.
Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Auftragnehmer in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

7.7. Die Preise bestimmen sich nach den Tarifen (Richtpreise) des Auftragnehmers. 
Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.

 

8. Widerrufsrecht

8.1. Privatkunden

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Gassner Consulting e.U. 
Waldweg 2a

2801 Katzelsdorf

Tel. +43 664 963 55 55
office@gassner-consulting.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Im Falle eines Rücktritts sind bereits empfangene Dienstleistungen so weit wie möglich zurückzustellen und dürfen vom Auftraggeber nicht mehr – auch nicht teilweise – verwendet werden oder sonstige Vorteile daraus gezogen werden. Für die bereits erfolgte Benützung der Leistung wird vom Auftragnehmer ein angemessenes Entgelt einbehalten.

8.2. Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht im B2B-Bereich. Für B2B-Geschäfte gilt das Fernabsatzgesetz nicht.

 

9. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz

9.1. Der Aufragnehmer ist zur Verschwiegenheit und zur Geheimhaltung des Auftragsinhaltes (z.B. Textinhalte) verpflichtet.

9.2. Der Kunde willigt ein, dass zum Zwecke der Geschäftsabwicklung in unserer Datenverarbeitungsanlage Name, Anschrift, Umsatz- und Rechnungsdaten, Zahlungs- und Buchhaltungsdaten sowie Bankverbindung gespeichert werden. Datenübermittlungen sind nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und im Geldverkehr vorgesehen.
Nähere Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

9.3. Sämtliche sonstigen Daten werden absolut vertraulich behandelt und soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften anderes vorsehen, jedenfalls nicht an sonstige Dritte weitergegeben.

 

10. Sonstiges

Express- und Wochenendarbeiten, sowie Leistungen an gesetzlichen Feiertagen werden mit angemessenen Zuschlägen vom Auftragnehmer berechnet.

 

11. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt

Gassner Consulting e.U. ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte Email-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

 

12. Vertragssprache

Deutsch ist die Sprache, die für den Abschluss des Vertrags verwendet wird.

 

13. Vertragsrecht

13.1. Auf die Vertragsbeziehung wird österreichisches Recht angewandt.

13.2. Gerichtsstand

Sofern zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen, ist Wiener Neustadt für alle Streitigkeiten aus dem Bestand und der Auflösung der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung.

 

AGB Sprachdienstleistung

1. Geltung der AGB:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der/dem AuftraggeberIn und der Gassner Consulting e.U. im Sprachdienstleistungsbereich.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) werden zwingend Bestandteil einer jeden vertragsrechtlichen Beziehung, die mit der Gassner Consulting e.U. eingegangen wird. Werden die AGB einmal im Verhältnis zwischen dem/der AuftraggeberIn und der Gassner Consulting e.U. wirksam, dann darf sich die Gassner Consulting e.U. auch in zukünftigen Fällen eines rechtsgeschäftlichen Kontaktes auf deren Geltung berufen, ohne dass ein Nachweis geführt wird, dass die AGB nachgeschaltet abermals wirksam vereinbart wurden.

 

2. Angebot, Auftragserteilung:

Angebote sind unentgeltlich und für den Kunden bis zur Auftragserteilung bzw. Freigabe der zu bearbeitenden Texte unverbindlich. Gewährte Preise und Konditionen gelten nur für den jeweiligen Auftrag.

Gassner Consulting e.U. behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn es sich um Texte handelt, die sittenwidrig, anstößig, ethisch bedenklich oder diskriminierend sind oder in die Rechte Dritter eingreifen.

Der/die AuftraggeberIn verpflichtet sich, seinen/ihren korrekten Namen und seine/ihre korrekte Anschrift der Gassner Consulting e.U. mitzuteilen. Diese werden seitens der Gassner Consulting e.U. ausschließlich zum internen Gebrauch verwendet und keinesfalls an Dritte weitergegeben.

Der Gassner Consulting e.U. ist es gestattet, Aufträge oder Teile von Aufträgen von Dritten ausführen zu lassen. Die Geschäftsbeziehung besteht aber weiterhin zwischen dem/der AuftraggeberIn und der Gassner Consulting e.U. 
Vertragserklärungen der Gassner Consulting e.U.  sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgegeben wurden.

 

3. Leistungserbringung, Lieferung und Lieferfristen:

Die rechtzeitige Bereitstellung der zu lektorierenden Texte sowie eine schriftliche Auftrags- und Terminbestätigung seitens der Gassner Consulting e.U.  sind Voraussetzungen für eine fristgerechte Lieferung.

Die lektorierten Texte werden unmittelbar nach Fertigstellung und Qualitätskontrolle fristgerecht an den/die AuftraggeberIn versendet. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, sobald die bearbeiteten Dokumente in den elektronischen Versand gegeben wurden.

Sollten sich während des laufenden Auftrages Veränderungen ergeben, die auf die Durchführung Einfluss nehmen, ist die Gassner Consulting e.U. unverzüglich darüber zu informieren. Nachträgliche Änderungen der in Auftrag gegebenen Texte, die mehr als 5 % des Gesamtvolumens ausmachen, bedürfen einer neuen schriftlichen Auftrags- und Terminbestätigung.
Der/die AuftraggeberIn trägt etwaigen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass aufgrund unrichtiger, unvollständiger bzw. nachträglich geänderter Vorgaben die Gassner Consulting e.U.  Leistungen korrigieren oder wiederholen muss oder Leistungen verzögert werden.

 

4. Lieferung:

4.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung des korrigierten/lektorierten Textes sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgeblich. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom/von der AuftraggeberIn zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

4.2 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in welcher der Text der Gassner Consulting e.U. oder einem/einer von ihr beauftragten selbstständigen LektorIn zugegangen ist.

4.3 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom/von der AuftraggeberIn der Gassner Consulting e.U.  zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Korrektur-/Lektorats- bei Gassner Consulting e.U.  Diese hat keine Verpflichtung zu Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Die Gassner Consulting e.U. hat jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

 

5. Höhere Gewalt:

5.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat die Gassner Consulting e.U. den/die AuftraggeberIn unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Gassner Consulting e.U. als auch den/die AuftraggeberIn, vom Vertrag zurückzutreten. Der/die AuftraggeberIn hat jedoch der Gassner Consulting e.U. Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten.

5.2 Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit der Gassner Consulting e.U. , den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

 

6. Haftung für Mängel (Gewährleistung):

6.1 Die Gassner Consulting e.U.  haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sie haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen, auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen. Mängel müssen vom/von der AuftraggeberIn gegenüber der Gassner Consulting e.U.  in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.2 Die Gassner Consulting e.U.  verpflichtet sich, die Lektoratsarbeiten so sorgfältig auszuführen, dass sich im Text möglichst keine Fehler mehr finden. Abgesehen davon gilt die Leistung des Lektorates auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Lektoratsarbeiten durchschnittlich 80%ige Richtigkeit gewährleistet ist.

6.3 Verbleiben Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) nach Abschluss des Korrektorats/Lektorats im Text, und übersteigt die im Text verbliebene Fehlermenge das beschriebene Maß, so hat der/die AuftraggeberIn sie unter hinreichend genauer Benennung umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber der Gassner Consulting e.U. zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den/die AuftraggeberIn versandt wurde. Ein reines Übermitteln des Textes vonseiten des Auftraggebers/der Auftraggeberin mit dem Hinweis, es fänden sich dort noch Fehler, ist als Einwand nicht hinreichend im Sinne von 6.1. Stattdessen hat der/die AuftraggeberIn die im Text verbliebenen Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) im Text klar und nachvollziehbar zu markieren, so dass die Berechtigung des Einwandes und die im Text verbliebene Fehlermenge vom/von der AuftragnehmerIn nachvollzogen werden können.

6.4 Da stilistische Korrekturen stark vom Sprachgefühl und Sprachwissen des/der jeweiligen KorrektorIn/LektorIn abhängen, sind sie immer als Verbesserungsvorschläge und Alternativvorschläge zu verstehen, die der sprachlichen Qualität dienen sollen; deren Annehmen oder Verwerfen obliegt dem/der AuftraggeberIn. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird daher ausgeschlossen.

6.5 Beanstandetes Korrektorat/Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz) ist vom/von der AuftraggeberIn ebenfalls umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber der Gassner Consulting e.U. zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den/die AuftraggeberIn versandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt das Korrektorat/Lektorat als angenommen.

6.6 Gassner Consulting e.U. übernimmt keinerlei Mängelhaftung für das Korrektorat/Lektorat, wenn die Vorlagen schwer lesbare, unleserliche oder unverständliche Texte enthalten und der/die AuftraggeberIn trotz Reklamation seitens Gassner Consulting e.U. keine Verbesserungen vornimmt.

6.7 Bei Auftragserteilung ist der/die AuftraggeberIn dazu verpflichtet, eine relevante Schreibweisenliste im Zusammenhang mitzuschicken. Für auftragsspezifische Schreibweisen, Abkürzungen usw., die vom/von der AuftraggeberIn nicht angegeben oder erklärt wurden, übernimmt Gassner Consulting e.U. keine Mängelhaftung. In solchen Fällen wird der jeweilige Text nach allgemeinen Standards bearbeitet.

6.8 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt die Gassner Consulting e.U. keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem/der AuftraggeberIn empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Dokument in lateinischer Blockschrift beizustellen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten.

6.10 Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) besteht keine Haftung der Gassner Consulting e.U. für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden der Gassner Consulting e.U. vorliegt.

 

7. Schadenersatz:

7.1 Als Schadenersatz bei nachweislich weniger als 80 % Richtigkeit vom Auftragsvolumen festgesetzt. Die Fehler sind vom/von der AuftraggeberIn schriftlich nachzuweisen. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht. Alle Schadenersatzansprüche gegen die Gassner Consulting e.U. sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt.

7.2 Hat die Gassner Consulting e.U. eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt.

 

8. Zahlungen:

8.1 Aufgrund der Kleinunternehmerregel sind alle Preisangaben brutto, mit USt, angegeben. Die Zahlung des gesamten Betrag hat spätestens 2 Wochen nach Verrechnung mittels der an die bekanntgegebene E-Mail-Adresse übermittelte Honorarnote ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Aufrechnung mit Forderungen des/der AuftraggeberIn gegen Forderungen der Gassner Consulting e.U. steht nur dann zu, wenn die Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder von derGassner Consulting e.U.G schriftlich anerkannt wurde. Behauptete Gewährleistungsansprüche, die nicht gerichtlich festgestellt sind, dürfen vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin gegenüber der Gassner Consulting e.U. nicht als Grund für die Zurückbehaltung des Entgeltes/Kaufpreises verwendet werden. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem von der Europäischen Zentralbank bekanntgegebenen Basiszinssatz p. a. in Anrechnung gebracht. Falls der Gassner Consulting e.U. ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.

8.2 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem/der AuftraggeberIn und der Gassner Consulting e.U. vereinbarten Zahlungsbedingungen ist die Gassner Consulting e.U. berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen so lange einzustellen, bis der/die AuftraggeberIn seinen/ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen dem/der AuftraggeberIn keinerlei Rechtsansprüche.

 

9. Datenschutz:

Der Vertragspartner erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, dass er von der Gassner Consulting e.U. auch ohne Anforderung mit Informations-E-Mails, Info-SMS etc. konfrontiert wird, diese Einwilligung ist vom Vertragspartner schriftlich gegenüber der Gassner Consulting e.U. zu widerrufen.

 

10. Gerichtsstand/Rechtswahl:

Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Gassner Consulting e.U. ist der Sitz des Unternehmens. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

 

 

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